IHK-Praxis
Neuklassifizierung von Ethanol
Derzeit stehen im Rahmen der europäischen Chemiegesetzgebung zwei Verfahren zur Klassifizierung von Ethanol an. Von der laufenden Risikobewertung wird entscheidend abhängen, wie umfassend und in welchen Anwendungsfeldern die allgemein gebräuchliche Chemikalie in Zukunft eingesetzt werden kann. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA sammelt bis zum 28. April 2025 in einer öffentlichen Konsultation Informationen über mögliche Alternativen zu Ethanol.