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Fachthema

Neue Produktsicherheits­verordnung:

Seit dem 13.12.2024 gilt die neue Produktsicherheits­verordnung (Verordnung (EU) 2023/988), die die bisherige Produkt­sicherheitsrichtlinie abgelöst hat. Ziel der Verordnung ist es, Verbraucher besser vor un­sicheren Produkten zu schützen. Für Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette, insbesondere für Hersteller, Importeure und Händler, bringt die Verordnung weitreichende Änderungen und Haftungs­risiken mit sich.

Durch die Verordnung sind bereits be­­stehende Informationspflichten zu Produkten und Herstellern durch weitere Kennzeichnungspflichten er­gänzt worden. Neu sind insbesondere auch Prüfpflichten für Händler sowie erweiterte Produkt­überwachungs- und Melde­­pflichten für sämtliche Wirtschafts­akteure in der Lieferkette.
Hersteller müssen für je­des Ver­­braucher­­produkt eine interne Risiko­analyse durchführen. Ein besonderes Augenmerk sollten Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte in einem Online-Shop anbieten, auf die neuen Informationspflichten im Fern­absatz legen.

Bei Verstößen drohen neben empfindlichen Bußgeldern, Reputationsverluste und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucher­verbände.

Unternehmen soll­ten sich daher mit den aktuellen Vor­gaben vertraut machen und ih­­re Prozesse zur Produktsicherheit prüfen und ggfs. anpassen, um so Haftungs­risiken zu minimieren bzw. zu vermeiden.

Weitere Informationen unter:
www.kgd-anwalt.de

 

   

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