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IHK-Praxis

Differenzierte Pflichten für Unternehmen

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich im April auf eine neue Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik verständigt. Künftig müssen große und mittlere Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle vorlegen. Kleinere Unternehmen unterliegen erleichterten Anforderungen.

   

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