IHK-Praxis
CSRD und CSDDD werden verschoben
In einem Eilverfahren haben im April EU-Parlament und Europäischer Rat dem Vorschlag der EU-Kommission für ein späteres Inkrafttreten der EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ("Stop-the-Clock") zugestimmt. Die Richtlinie (EU) 2025/794 ist im April in Kraft getreten.
Die Mitgliedstaaten haben ein zusätzliches Jahr Zeit, um die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht umzusetzen. EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und mehr als 900 Mio. Euro weltweitem Nettoumsatz müssen die neuen Regelungen erstmals für am oder nach dem 1. Januar 2029 beginnende Geschäftsjahre anwenden. EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. Euro weitweitem Nettoumsatz sollen erst über in 2030 beginnende Geschäftsjahre berichten.
Die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird sich für die meisten Unternehmen um zwei Jahre verzögern. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen damit erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen Bericht erstatten. Die Richtlinie ändert nur die Zeitpunkte, aber noch nicht die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der Mindestbetriebsgröße auf 1.000 Mitarbeitende!
Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, müssen in 2025 über das Geschäftsjahr 2024 entsprechend der geltenden CSRD-Regelungen einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben.