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Vollmachten und Testamente bei Unternehmern

Wussten Sie, dass rund 90 Prozent der Erwachsenen in Deutschland keine Vorsorgevollmacht und etwa 70 Prozent keine Patientenverfügung haben, nur 35 Prozent verfassten bisher ein Testament. Welche Folgen kann das für Sie, Ihre Familie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden bedeuten?

Ein Beispiel eines Einzelunternehmers: Der Unternehmer liegt seit einiger Zeit im Koma. Wenige Wochen später stirbt er. Während der Zeit im Koma beginnen die Probleme: Wer ist jetzt für unternehmerische Entscheidungen zuständig? Wer organisiert das Personal? Wer kauft Material ein? Nach dem Tod werden die Probleme noch größer: Er hinterlässt seine Frau und zwei Kinder – es gibt kein Testament. Was viele nicht wissen: Bei einem Einzelunternehmen geht dieses auf alle Erben gemeinsam über und diese bilden eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass keine der Personen der Erbengemeinschaft eine Entscheidung allein treffen kann. Das betrifft auch die Ehefrau. Bei minderjährigen Kindern schaltet sich zudem das Familiengericht ein. 

Diese Probleme sind kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland oft zwar oft bewusst, werden aber vom betrieblichen Alltag überlagert. 

Einfache Lösungen werden hinausgeschoben, obwohl folgende Schwierigkeiten vermeidbar sind: 
• Staatliche Betreuung wegen fehlender Vertretung nach außen 
• Liquiditätsgefahr wegen laufender Kosten 
• „Quasi“-Stilllegung wegen unerwarteter Unternehmensnachfolge
• Ungewollte Vollhaftung, da Erben in Rechtsposition des Erblassers eintreten
• Zerschlagungsgefahr wegen Erbengemeinschaft und Pflichtteilsrechten
• Familiengericht bestimmt bei minderjährigen Erben mit 

Unternehmervollmacht und Unternehmertestament sind elementare Vorkehrungen unabhängig von der gewählten Rechtsform und für alle Unternehmer unabdingbar. 

Treffen Sie im eigenen Interesse rechtzeitig Schutzmaßnahmen für Notfälle, beruflich wie privat. 
Weitere Informationen unter:
www.c-vm.com

 

   

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