Klima & Energie
Viele Unternehmen nicht mehr betroffen
„Rolle rückwärts“ beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): Wegen der enormen bürokratischen Belastungen wird die Zahl der CBAM-pflichtigen Unternehmen deutlich reduziert. CBAM-Meldungen sind künftig nicht mehr oberhalb eines Warenwerts von 150 Euro pro Sendung erforderlich, sondern erst ab einer jährlichen Menge von 50 Tonnen, die kumulativ für alle CBAM-Waren in den Bereichen Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement gilt. 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen werden so nicht mehr unter die aufwändigen Melde-, Berichts- und Finanzierungspflichten fallen.
Darauf haben sich EU-Rat, -Parlament und -Kommission im Trilogverfahren geeinigt. Die Vereinfachungen treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.



