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75-prozentige Abschreibung im ersten Jahr

Der Bundestag hat Ende Juni 2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Darin enthalten sind beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten für die Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen, die betrieblich genutzt werden. 

Möglich wird damit eine beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für reine Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr. Insgesamt ist für die schnellere Abschreibung von E-Fahrzeugen, die zum Anlagevermögen gehören, ein Zeitraum von sechs Jahren vorgesehen. Die Regelung soll für E-Autos gelten, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. 

Zudem sollen auch teurere reine Elektrofahrzeuge künftig von den Vergünstigungen bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren. Der Bruttolistenpreis von reinen Elektrofahrzeugen in § 6 Absatz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) wird von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.

   

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