IHK-Praxis
Forschungszulage soll erhöht werden
Das Bundeskabinett hat Anfang Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Änderung des Forschungszulagengesetzes (FZulG), mit der Innovationen angereizt werden sollen. Die Regelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Bemessungsgrundlage für nach dem 31. Dezember 2025 entstandene förderfähige Aufwendungen soll auf 12 Millionen Euro angehoben werden. Zu den förderfähigen Aufwendungen soll dann auch ein pauschalisierter Betrag für zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten zählen. Gemein- und Betriebskosten, die im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entstanden sind, sollen demnach pauschal mit 20 Prozent berücksichtigt werden können.
Mit der Forschungszulage können auf Antrag Unternehmen mit Sitz in Deutschland steuerlich begünstigt werden, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen.



