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IHK-Praxis

Leitlinien zur KI-Verordnung veröffentlicht

Zum besseren Verständnis der KI-Verordnung hat die EU-Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen, zu den Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle sowie zu verbotenen Praktiken veröffentlicht. Die BNetzA informiert in einem Hinweispapier über die Kompetenzanforderungen von Anbietern und Betreibern von allgemeinen KI-Systemen.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und ab 2. August 2026 anzuwenden. Sie gilt für Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler von KI-Systemen, Produkthersteller, die KI-Systeme zusammen mit ihrem Produkt in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Je nach Rollenbeschreibung und KI-Risiken sind unterschiedliche Pflichten zu erfüllen.

 

   

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