Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Was „muss“ der Mittelstand berichten?

Die EU-Kommission hat den Freiwilligen KMU-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) als Empfehlung (EU) 2025/1710 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Der Standard selbst ist in Anhang I enthalten. In Anhang II finden sich die Praktischen Leitlinien, die durch Erläuterungen, Rechenbeispielen/Formeln, Links zu Datenbanken etc. die Anwendung der Angabepflichten erleichtern sollen.

Viele Unternehmen, die nicht unter die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD fallen, werden von ihren Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Die Anwendung eines einheitlichen Standards soll die mittelbare Belastung nicht berichtspflichtiger KMU eindämmen (Trickle-Down-Effect). 

Die IHK bietet am 17. November 2025 eine Veranstaltung zur praktischen Umsetzung der CSRD und des VSME an.

 

   

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