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IHK-Praxis

Mehr Klarheit über Vereinfachungen

Die Europäische Kommission hat Anfang Juli 2025 den delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung der EU-Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Für unwesentliche Tätigkeiten müssen keine taxonomiebezogenen Kennzahlen mehr ermittelt und gemeldet werden. Die Zahl der zu meldenden Datenpunkte wurde nach Angaben der Kommission um 64 Prozent verringert. Die Anforderungen an die Einhaltung der „Do-no-significant-harm“-Kriterien in Anhang C (Umweltschutz) wurden reduziert.

Der Rechtsakt kann ab 1. Januar 2026 für Berichterstattungen über das Geschäftsjahr 2025 angewandt werden.

 

   

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