Fachthema
Patentierung KI-generierter Erfindungen
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art und Weise, wie technische Innovationen entstehen. KI-Systeme können industrielle Prozesse optimieren, z. B. Energieeffizienz steigern, innovative Bauteilgeometrien vorschlagen oder Steuerungslogiken für Maschinen entwickeln.
Nur eine natürliche Person kann Erfinder sein, nicht eine KI selbst, wie vom BGH in den „DABUS“-Entscheidungen bestätigt. Das ist meist die Person, die den KI-Einsatz initiiert oder deren Ergebnisse technisch bewertet hat.
Da reine Algorithmen nicht patentierbar sind, muss für KI-bezogene Erfindungen ein technischer Kontext bestehen, z. B. Bildverarbeitung in medizinischen Geräten oder Steuerung autonomer Fahrzeuge. Eine umfangreiche Dokumentation bereits während der Entwicklung ist wichtig, um in einer Patentanmeldung darstellen zu können, dass man die KI in einer innovativen und nicht vorhersehbaren Weise als Werkzeug eingesetzt und initiiert hat. Darzustellen ist, wie jeweils durch Prompting, Trainingsdaten und Lernalgorithmen besondere technische Effekte erzielt wurden.
BOEHMERT & BOEHMERT hat bereits zahlreiche KI-Patentanmeldungen unterstützt und begleitet. Aufgrund unserer Erfahrung in den Bereichen der KI-Technologie können wir unsere Mandanten zielorientiert beraten.
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