IHK-Praxis
EUDR: Verschiebung doch nur für kleine Unternehmen
Die EU-Entwaldungsverordnung soll nun doch mit Nachdruck umgesetzt werden. Entgegen der Ankündigung der EU-Umweltkommissarin im September, hat die EU-Kommission am 21. Oktober entschieden, die Umsetzung nur für kleine und kleinste Unternehmen um ein weiteres Jahr zu verschieben. Für alle anderen Unternehmen soll die EUDR ab 30. Dezember 2025 gelten. Hier sind allerdings Vereinfachungen geplant: So sollen beispielsweise nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler nicht mehr zur Vorlage von Sorgfaltserklärungen verpflichtet werden.
Der Vorschlag muss noch von Rat und Parlament angenommen werden.



