IHK-Praxis
Neues Batteriedurchführungsgesetz gilt ab 1.1.2026
Bundestag und Bundesrat haben mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) die notwendigen Änderungen zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung EU 2023/1542 beschlossen. Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor.
Die bisherigen Regeln für die Geräte-Altbatterieentsorgung gelten künftig auch für die Sammlung von Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln (LV-Altbatterien), wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter. Durch die Verpflichtung auch der kommunalen Sammelstellen zur Rücknahme der entsprechenden Altbatterien wird das Sammelnetz ausgeweitet.



