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IHK-Praxis

Neues Batteriedurchführungsgesetz gilt ab 1.1.2026

Bundestag und Bundesrat haben mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) die notwendigen Änderungen zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung EU 2023/1542 beschlossen. Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. 

Die bisherigen Regeln für die Geräte-Altbatterie­entsorgung gelten künftig auch für die Sammlung von Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln (LV-Altbatterien), wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter. Durch die Verpflichtung auch der kommunalen Sammelstellen zur Rücknahme der entsprechenden Altbatterien wird das Sammelnetz ausgeweitet.

   

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