Klima & Energie
Steuerbefreiung verlängert
Das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde am 22. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert. Alle rein elektrischen Fahrzeugtypen sind erfasst, auch Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse.
Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben damit für bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Wer erst zum Ende der Frist umsteigt, genießt also nur noch eine fünfjährige Kfz-Steuerfreiheit. Ursprünglich sollte die Steuerbefreiung bereits Ende 2025 auslaufen.
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