Klima & Energie
Nur produzierendes Gewerbe zahlt weniger
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes wurde am 22. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wird die Stromsteuerermäßigung für das produzierende Unternehmen nach § 9b StromStG verstetigt. Vorerst bleibt damit aber auch die generelle Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen auf das europäische Mindestmaß aus.
Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche Klarstellungen und Vereinfachungen in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicher und dezentrale Stromerzeugung. Das Gesetz ist in großen Teilen zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
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