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Herausforderung Vergabeverfahren

Was verändert sich gerade beim öffentlichen Vergabeverfahren und was bedeutet das für Unternehmen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Veranstaltung „Herausforderung Vergabeverfahren – wie funktioniert’s und was ist neu?“, zu der die IHK Lippe gemeinsam mit der Kreiswirtschaftsförderung eingeladen hat.

Die Referierenden vom Kreis Lippe und dem Landesverband Lippe gaben einen Einblick in die aktuellen rechtlichen Neuerungen auf kommunaler Ebene und stellten den Vergabemarktplatz NRW als zentrale Plattform vor.

Im Fokus stand der Systemwechsel des öffentlichen Vergabeverfahrens durch eine Änderung der Gemeindeordnung für das Land NRW. Besonders wichtig ist der Wegfall der bisherigen Wertgrenzen. Vergaberechtliche Wertgrenzen sind betragsmäßige Schwellen, ab denen bestimmte Vergabeverfahren (z.B. öffentliche Ausschreibung statt Direktauftrag oder Verhandlungsvergabe) zwingend anzuwenden und die durch Gesetz festgelegt werden.

Seit Anfang dieses Jahres gilt im so genannten Unterschwellenbereich, also der Bereich in dem öffentliche Aufträge den EU-Schwellenwert nicht erreichen und daher nur nach nationalem Vergaberecht, insbesondere der Unterschwellenvergabeordnung, abgekürzt UVgO, vergeben werden, ein bewusst abstrakt gehaltener Grundsatzrahmen. Dieser Grundsatzrahmen stützt sich auf die fünf Leitprinzipien Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Neu ist nicht der Inhalt dieser Prinzipien, sondern ihre alleinige Steuerungswirkung.

Jede Konkretisierung, etwa zur Wahl der Vergabeart oder zu Verfahrensregeln, kann nur durch kommunale Satzung erfolgen.

Für die Kommunen bedeutet das mehr Entscheidungsspielraum und zugleich mehr Verantwortung. Für Unternehmen wiederum steigt die Notwendigkeit, sich über die jeweils vor Ort geltenden Regelungen genau zu informieren. Der höhere Dokumentations- und Begründungsaufwand auf Seiten der Auftraggeber wirkt sich auch auf Ausschreibungen aus.

Ein wesentlicher Vorteil für Unternehmen bleibt die Präqualifizierung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Damit können Eignungsnachweise auftragsunabhängig zertifiziert und Ausschreibungsverfahren deutlich vereinfacht werden, indem bei Ausschreibungen weniger Unterlagen eingefordert werden. Öffentliche Auftraggeber können gezielt nach geeigneten und geprüften Unternehmen suchen. Landesweite zentrale Anlaufstelle ist die IHK Mittlerer Niederrhein.

Im offenen Austausch zeigten sich die Teilnehmenden interessiert, aber auch kritisch. Der Systemwechsel führt nach allgemeiner Einschätzung zwar zu mehr Freiraum für die Gemeinden, aber kaum zu weniger Bürokratie. Einige befürchten sogar Einbußen an Transparenz. Die Vergabe dürfe nicht zu einer „Black-Box“ werden. Zu Rückfragen über zulässige Verhandlungen im Rahmen von Direktaufträgen stellten die Referierenden klar, dass der Leistungsumfang um Fokus steht.

Die IHK Lippe wird das Thema weiter begleiten. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich auf einen intensiven Austausch über dieses Zukunftsthema einstellen.

   

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