IHK-Praxis
Leitlinien veröffentlicht
Seit 13. Dezember 2024 muss die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden. Alle seitdem in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte müssen die Anforderungen erfüllen. Zur einfacheren Umsetzung hat die EU-Kommission unverbindliche Leitlinien veröffentlicht.



