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IHK-Praxis

BSI-Portal freigeschaltet

Für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung gelten seit dem Inkrafttreten des BSI-Gesetzes neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit. Das Gesetz setzt die europäische NIS 2-Richtlinie in deutsches Recht um.

Sogenannte besonders wichtige bzw. wichtige Einrichtungen müssen sich im BSI-Portal registrieren, das im Januar 2026  freigeschaltet worden ist. Sie müssen einen umfassenden Katalog von Mindestanforderungen erfüllen und unter anderem dazu in der Lage sein, Risiken zu analysieren, Sicherheitsvorfälle zu bewältigen, ihren Betrieb etwa durch Backup-Management aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, die Lieferkette zu sichern und Schwachstellen offenzulegen. Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.

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