IHK-Praxis
Auf 2028 verschoben
Neue Fristen in der CLP-Verordnung
Rat und Parlament haben die Verschiebung zahlreicher Vorschriften der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) auf den 1. Januar 2028 beschlossen. Ursprünglich sollten die neuen Bestimmungen ab 1. Juli 2026 bzw. 1. Januar 2027 greifen. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.



