IHK-Praxis
Neue Regeln für den Handel
Zum 1. Januar 2026 ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG IV) in Kraft getreten. Ab 1. Juli müssen Handelsunternehmen mit einer bestimmten Mindestverkaufsfläche, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, deutlicher und einheitlich über die Rückgabe im Geschäft informieren. Die Sammelstellen müssen mit einem bundeseinheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet werden. Die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten wird auf Verkaufsstellen jeder Größe erweitert.



