Lippe Wissen und Wirtschaft

Klima & Energie

Energie- und Stromsteuer:

Die IHK Lippe hat das Excel-Tool zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer für das produzierende Gewerbe aktualisiert. Es enthält die Tabellenblätter für das Jahr 2025 und 2026. Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2025 noch bis Ende 2026 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein IHK-Merkblatt.

Für die meisten Unternehmen des produzierenden Gewerbes lohnt sich allein schon die vergleichsweise einfache Beantragung der Stromsteuerermäßigung nach § 9b StromStG. Bei erfolgreicher Antragstellung werden 20,00 Euro pro Megawattstunde erstattet.

Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können.

   

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