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Klima & Energie

Green- und Social-Washing verboten

Die Empowering Consumer-Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Rl) und das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fassen den rechtlichen Rahmen für Umwelt- und Klimaaussagen von Unternehmen deutlich enger. 

Nicht nur B2C betroffen 

Während sich die EmpCo-Richtlinie ausschließlich an den Geschäftsverkehr mit privaten Endverbrauchen richtet, bezieht sich das UWG in § 5 Absatz 1 ausdrücklich auch auf B2B-Geschäfte.

Aussagen über ökologische oder soziale Merkmale eines Produkts und Leistungen eines Unternehmens gelten als irreführend, wenn sie nicht zutreffend oder belegbar sind. Zur Klimaneutralität sind sie verboten, wenn sie auf CO2-Kompensation beruhen.

Aussagen über zukünftige Umweltleistungen sind nur zulässig, wenn sie auf konkreten, und unabhängig überprüften Verpflichtungen als Teil eines Umsetzungsplans fußen. Allgemeine Zielsetzungen oder bloße Absichtserklärungen reichen dafür künftig nicht mehr aus. 

Aus für Fantasiesiegel 

Nachhaltigkeitssiegel müssen entweder von einer staatlichen Stelle eines EU-Mitgliedstaats festgelegt sein oder auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren. Bestimmte visuelle Gestaltungselemente wie grüne Blätter, Regenwald oder naturbezogene Symbole können zudem - insbesondere bei einer Platzierung neben Aussagen zur Nachhaltigkeit - vom durchschnittlichen Verbraucher als freiwilliges Qualitätssiegel wahrgenommen werden. Damit müssten sie den strengen Anforderungen für Nachhaltigkeitssiegel genügen.

Dringender Handlungsbedarf 

Bis zum 27. September 2026 sollten alle Unternehmen ihre Werbeaussagen und Nachhaltigkeitssiegel überprüfen. Da es nach derzeitigem Stand keine Übergangsfrist gibt, sollten Produkte und Werbung bereits vor dem Geltungszeitpunkt angepasst und durch Überkleben nicht zulässiger Aussagen oder ergänzende Informationen rechtkonform gestaltet werden.

Online-Veranstaltung

Alles Greenwashing? Die EmpCo-Richtlinie und ihre Umsetzung im UWG 

7. Mai 2026, 10:00 bis 11:30 Uhr, online

Gilt künftig jede Nachhaltigkeitsaussage als Greenwashing? Dr. Daniel Wittig, Rechtsanwalt bei BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, stellt die neuen Regelungen der Empowering Consumer-Richtlinie (EmpCo-Richtlinie) und ihre Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Er zeigt, was künftig verboten ist, unter welchen Bedingungen Aussagen von Unternehmen zu Umweltschutz, Klimaschutz oder sozialem Engagement noch zulässig sind und was Unternehmen bis zum Inkrafttreten tun sollten.

   

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