Fachthema
Wichtig für 2026: Investitions-Booster, E-Rechnung und Aktivrente
Unternehmen können für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die bis Ende 2027 angeschafft werden, einen degressiven Abschreibungssatz von bis zu 30 Prozent geltend machen (E-Autos: 75 Prozent). Dies führt insbesondere in den ersten Jahren nach der Investition zu einer erheblichen Steuerentlastung und schont die Liquidität.
Parallel dazu bereitet der Fiskus die Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent vor. Dieser Prozess startet 2028 und wird in jährlichen 1 Prozentschritten vollzogen, was bereits heute die Unternehmensplanung beeinflusst.
Kritisches Compliance-Thema bleibt die E-Rechnung. Unternehmen sind nunmehr verpflichtet, strukturierte, maschinenlesbare Rechnungsformate im B2B-Bereich nicht nur zu empfangen, sondern auch zu verarbeiten. Ab 2027 wird die E-Rechnung für viele gänzlich verpflichtend. Unternehmen sollten daher spätestens jetzt Versand, Empfang, Prüfung, Workflows und Archivierung GoBD-konform einrichten.
Um dem akuten Fachkräftemangel zu begegnen, gilt die sogenannte Aktivrente seit 1.1.2026. Diese zielt darauf ab, erfahrene Mitarbeiter länger im Erwerbsleben zu halten.
Angestellte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können nun bis zu 2.000 Euro monatlich einkommensteuerfrei hinzuverdienen. Wichtig für Arbeitgeber: Beiträge zur Sozialversicherung werden weiterhin fällig.
Fazit: Für Unternehmen bietet 2026 strategische Chancen, sowohl technisch als auch personell aufzurüsten. Wir beraten Sie gern in allen Fragen der Unternehmensbesteuerung sowie bei Prozessgestaltung und Digitalisierung.
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