Fachthema
1 Jahr E-Rechnung und die Fragen bleiben…
Bereits zum 1.1.25 ist in Deutschland die E-Rechnung zwischen Unternehmen (B2B) als Standard eingeführt worden. Aber nach über einem Jahr gibt es immer noch viele Fragen:
Vor 2027 muss ich doch gar nichts machen, oder? Die E-Rechnung ist seit 1.1.25 Standard. Das bedeutet, dass Sie normale Papier- oder PDF-Rechnungen nur noch mit Zustimmung Ihres Kunden versenden dürfen. Sobald Ihr Kunde diese nicht mehr akzeptiert, müssen Sie eine E-Rechnung erstellen. Empfangen und korrekt validieren müssen Sie E-Rechnungen sowieso schon, sonst droht der Verlust des Vorsteuerabzugs!
PDF-Rechnung sind doch E-Rechnungen, oder? Eine E-Rechnung muss die Rechnungsdaten in einem strukturierten elektronischen Format (EU-Norm EN 16931) enthalten, z.B. als XRechnung (XML-Datei) oder ZUGFeRD (PDF-Datei mit eingebetteten Datenteil). Alles andere, auch PDF-Rechnungen ohne Datenteil, sind sonstige Rechnungen.
Wie kann ich denn eine E-Rechnung erstellen? Mittlerweile sind viele Rechnungsprogramme in der Lage E-Rechnungen zu erstellen. Leider sind diese aber oftmals fehlerhaft. Daher ist es sehr wichtig die erstellten E-Rechnung zu prüfen. Denn aktuell sind immer noch ca. 70Prozent der E-Rechnungen fehlerhaft. Prüfen Sie daher am besten ein- und ausgehende E-Rechnungen, z.B. mit dem eBill Checker: ebill-checker.de
Sie können aber auch aus einer normalen PDF-Rechnung eine echte E-Rechnung erstellen. Hierzu können Sie z.B. PDF2eBill nutzen: pdf2ebill.de
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