IHK-Praxis
Weniger Unternehmen betroffen
Im Omnibusverfahren zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden auch die Regelungen zur EU-Taxonomie entschlackt und überarbeitet. Im Januar ist dazu die delegierte Verordnung (EU) 2026/73 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.
Zentraler Aspekt ist die Einführung einer 10-Prozent-Wesentlichkeitsschwelle, unterhalb derer betroffene Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen die Taxonomiefähigkeit oder -konformität ihrer Tätigkeiten nicht bewerten müssen. Die Reduzierung von Templates und Datenpunkten soll den Aufwand im Reporting verringern.
Durch die parallel erfolgte Änderung der CSRD sinkt die Zahl der taxonomiepflichtigen Unternehmen. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen: durchschnittliche Beschäftigtenanzahl: > 1.000 und Nettoumsatz > 450 Millionen Euro



