Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Vernichtung verboten?

Die EU hat die Anforderungen zur Entsorgung unverkaufter Konsumgüter im Rahmen der Öko-Design Verordnung konkretisiert. Unternehmen müssen über die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte berichten.

Bestimmte Verbraucherprodukte, hier vor allem Textilien und Schuhe, dürfen - mit Ausnahmen - zukünftig nicht mehr vernichtet werden. Dies gilt für große Unternehmen bereits ab dem 19. Juli 2026 und für mittelständische Unternehmen ab 2030.

Unternehmen werden verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres offenzulegen, welche unverkauften Produkte sie als Abfall entsorgen. Die Offenlegungspflichten gelten für große Unternehmen bereits und werden ab 2030 auf mittelgroße Unternehmen ausgeweitet.

Die DIHK hat ein Merkblatt zur Öko-Design Verordnung erstellt.

https://www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/umweltschutz/aktuelles1/vernichtung-unverkaufter-waren-6973046 

   

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