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Energieeffizienzgesetz und Energieaudit (EDL-G)

Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat Ende Juni 2026 den Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Damit sollen wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2023/1791 national umgesetzt und die im bisherigen EnEfG über die EU-Regelung hinausgehenden Anforderungen zurückgeführt werden.

Lang erwartet wurde ebenfalls die Umsetzung des Artikels 11 der Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht. Die Energiemanagement- bzw. Energie-Auditpflicht orientiert sich nicht mehr an der KMU-Grenze, sondern am Gesamtenergieverbrauch. Die Bundesregierung hat Ende Juni 2026 den Referentenentwurf des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beschlossen. 

Der Bundestag muss den Regelungen noch zustimmen.

   

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