IHK-Praxis
CSRD-Standards (ESRS) beschlossen
Die EU-Kommission hat die delegierte Verordnung für die überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards/ESRS) beschlossen. Sie soll die bisherige delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 ersetzen. Rat und EU-Parlament können noch ein „Veto“ einlegen. Gibt es keine Einwendungen von Rat und EU-Parlament, könnte die delegierte Verordnung mit den geänderten ESRS im Herbst im Amtsblatt veröffentlicht werden und gut vier Monate nach ihrer Annahme in Kraft treten. Die geänderten ESRS wären dann auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Bei Geschäftsjahren, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen, haben die nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen ein Wahlrecht. Sie können entweder die „alten“ ESRS (gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2025/1416) anwenden. In diesem Fall können Sie auch verschiedene Erleichterungen zu ESRS 1 gemäß Anhang I der vorliegenden delegierten Verordnung nutzen. Alternativ können sie auch die neuen, überarbeiteten ESRS (gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung) bereits für das „Geschäftsjahr 2026“ anwenden.



