Klima & Energie
Novelle des "GEIG" veröffentlicht
Ende Juli 2026 ist die Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes im Rahmen eines Artikelgesetzes zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderungen greifen ab 1. Januar 2027. Damit werden für neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude strengere Anforderungen an die Errichtung von Ladeinfrastruktur gestellt. Es gelten allerdings auch Ausnahmeregelungen.
So müssen beispielsweise Eigentümer neuer bzw. umfassend zu renovierender Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen Mindestanforderungen an die Ladeinfrastruktur erfüllen. Eigentümer bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab dem 1. Januar 2027 einen Ladepunkt für jeden zehnten Stellplatz errichten oder mindestens jeweils 50 Prozent der barrierefreien und nicht-barrierefreien Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausstatten.



