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Industriestrompreis

Für die Jahre 2026 bis 2028 wird in Deutschland ein Industriestrompreis eingeführt. Die Förderrichtlinie wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Antragsverfahren beginnt Anfang 2027 rückwirkend für das Jahr 2026. Die zuständige Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das nun Merkblätter und weitere Informationen zum Antragsverfahren bereitgestellt hat.

Die Antragsfrist endet am 31. März 2027. Das Anlegen von Anträgen für das Abrechnungsjahr 2026 ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich. Mit dem Antrag sind alle erforderlichen Nachweise vorzulegen. Der Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers, der ab einem anrechenbaren Stromverbrauch von 10 Gigawattstunden erforderlich ist, kann bis zum 31. Mai 2027 nachgereicht werden.

   

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