Titelthema
Satzungsänderungen
Satzungsänderung Gefahrgutfahrer:
Online-Schulungen werden fester Bestandteil der Gefahrgutfahrerausbildung
Mit den für ADR 2027 vorgesehenen Änderungen der Satzung zur Schulung von Gefahrgutfahrern wird die Digitalisierung der Aus- und Weiterbildung offiziell verankert. Künftig können Auffrischungsschulungen teilweise als Fernschulung oder E-Learning durchgeführt werden. Praktische Übungen bleiben jedoch verpflichtend in Präsenz.
Die neuen Regelungen schaffen erstmals einen verbindlichen Rahmen für Online-Schulungen. Definiert werden dabei synchrone Fernschulungen sowie asynchrone E-Learning-Angebote. Ergänzend regelt eine neue DIHK-Leitlinie technische Anforderungen, Identitätskontrollen, Dokumentationspflichten und Qualitätsstandards.
Für Fernschulungen gelten zukünftig besondere Vorgaben. Die Teilnehmerzahl wird auf zehn Personen begrenzt, mit zusätzlicher technischer Betreuung auf maximal 15. Zudem werden Pausenregelungen, Anwesenheitsnachweise und die Möglichkeit einer direkten Überwachung durch die zuständige IHK festgeschrieben.
Neu geregelt wird außerdem die Zuständigkeit der IHK bei Online-Formaten. Maßgeblich ist grundsätzlich der Sitz des Schulungsveranstalters, bei Schulungen mit praktischem Teil der Ort der Übung.
Insgesamt erhöhen die Änderungen die Flexibilität für Teilnehmer und Veranstalter, sichern aber gleichzeitig durch klare Qualitäts- und Kontrollvorgaben die hohen Standards der ADR-Fahrerschulung.
Autor: Lars Erik Scholz



