Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Digitaler Produktpass

Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission Mitte Juli die ersten sechs harmonisierten europäischen Normen für den Digitalen Produktpass (DPP) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zwei weitere sollen in Kürze folgen. Der Beschluss schafft die normative Grundlage für die technische Umsetzung digitaler Produktpässe unter der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR).

Unternehmen, deren Digitaler Produktpass der harmonisierten Normen erfüllt, können davon ausgehen, dass ihr Produktpass die Anforderungen der Artikel 10 und 11 der ESPR einhält. Die Anwendung der harmonisierten Normen ist freiwillig. Nutzen Unternehmen andere technische Lösungen, müssen sie die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen nachweisen.

   

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