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Steuerreform: Alle Grundstücke werden neu bewertet

Aktuell muss jedes der über 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Auf dieser Grundlage wird dann die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025 erstmalig festgesetzt werden.

Die Neubewertungen sind wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes geboten. Die Grundsteuererhebung auf die bisherigen Einheitswerte war vom Gericht für verfassungswidrig erklärt worden; die Einheitswerte stammten nämlich zum großen Teil noch aus dem Jahr 1964.

Auf Vermittlung des Rechts- und Steuerausschusses referierte Jochen Mischer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von HWP Hinrichs & Partner mbB in Detmold, über die Umsetzung der Grundsteuerreform. Wegen des sehr großen Interesses wurde die Informationsveranstaltung dreimal angeboten.

Zur Feststellung der aktuellen Grundstückwerte bedarf es einer Selbstauskunft des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt. In Form einer Steuererklärung ist sie seit dem 1.Juli 2022 über die Onlineplattform „Mein ELSTER“ vom Steuerpflichtigen selbst oder über einen Steuerberater einzureichen. Die Abgabefrist läuft zum 31. Oktober 2022 aus.

Grundsteuer fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Davon abweichend dürfen die Bundesländer eigene Regelungen treffen. Während der Veranstaltungen stellte Mischer das Bundesmodell, welches in Nordrhein-Westfalen anzuwenden ist, im Detail vor. Darüber hinaus ging er auf die Besonderheiten anderer Bundesländer ein.

In NRW werden künftig Wohngrundstücke nach dem Ertragswert beurteilt. Somit fließen unter anderem die Nettokaltmieten für die Wohnflächen und die sog. Mietniveaustufe in die steuerliche Berechnung ein. Für Nichtwohngrundstücke wird dagegen das Sachwertverfahren herangezogen. Bestimmende Ausgangsgrößen sind unter anderem die Herstellungskosten der Gebäude und der Baupreisindex.

Ob ab 2025 die Grundsteuerbelastung für ein einzelnes Grundstück höher oder niedriger ausfällt, wird am Ende von den auf kommunaler Ebene anzupassenden Hebesätzen abhängig sein.

   

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