Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Zuschüsse für Investitionen

Das Land unterstützt seit Jahren Unternehmen, die investieren und neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern, mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP).
Anträge können von Industrieunternehmen und bestimmten Dienstleistern („Positivliste“) gestellt werden. Dienstleister und der Großhandel, die nicht auf der Positivliste stehen, können dennoch antragsberechtigt sein, wenn sie einen überwiegend überregionalen Absatz nachweisen können. Nicht antragsberechtigt sind u.a. der Einzelhandel (sofern nicht Versandhandel) sowie Bau- und Transportunternehmen.
Gefördert werden Anschaffungen in neue Wirtschaftsgüter, die aktiviert werden und mindestens fünf Jahre im Unternehmen verbleiben. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 150.000 Euro. Kleine Unternehmen werden mit maximal 20 Prozent Zuschuss und mittlere Unternehmen mit maximal 15 Prozent gefördert. Sofern ein Unternehmen noch Freiräume im Anwendungsgebiet der „De-minimis“-Verordnung (maximal 200.000 Euro bezogen auf drei Steuerjahre) hat, kann die Förderung für kleine Unternehmen bei bis zu 50 Prozent liegen und für mittlere bei bis zu 40 Prozent. Für große Unternehmen gelten Sonderbedingungen. Die Höhe der förderbaren Kosten wird begrenzt durch die Anzahl der neu geschaffenen (bewertet mit 400.000 Euro je neuem Arbeitsplatz) bzw. gesicherten Dauerarbeitsplätze (200.000 Euro).

 

   

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