Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Entlastung für Unternehmen

Mit der Strom- und Gaspreisbremse will die Bundesregierung die Belastungen von Unternehmen und Bürger:innen durch die extrem gestiegenen Energiepreise begrenzen. Auf ihrer Internetseite informiert die IHK Lippe darüber, wie beide "Bremsen" umgesetzt werden und was das für Unternehmen praktisch bedeutet.

Bei der Gas- und Wärmepreisbremse werden folgende zwei Gruppen unterschieden:

• Privaten Haushalten und Unternehmen mit Standardlastprofil (SLP) bzw. mit registrierender Lastgangmessung (RLM) bis zu einem Verbrauch von maximal 1,5 Gigawattstunden/Jahr wird der Abschlag im Dezember erlassen. Voraussichtlich mit Wirkung ab Februar 2023 wird der Preis für 80 Prozent des für 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent/Kilowattstunde bei Gas und auf 9,5 Cent/kWh bei Fernwärme (jeweils brutto) gedeckelt. 
• Unternehmen mit Entnahmestellen mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 GWh/Jahr (RLM)zahlen ab Januar 2023 bis April 2024 für 70 Prozent des 2021er Verbrauchs maximal 7 Cent/kWh (netto). Die Förderung soll an den Standorterhalt geknüpft werden.

Die Strompreisbremse wird ähnlich angelegt: 

• Für Haushalte und Unternehmen mit Standardlastprofil soll der Strompreis für 80 Prozent des Jahresverbrauchs auf 40 Cent/kWh (brutto) und 

•  für Unternehmen mit registrierender Lastgangmessung (ab 100.000 kWh/Jahr) für 70 Prozent des Jahresverbrauchs 2021 auf 13 Cent/kWh (netto) gedeckelt werden. 
Entgültige Informationen zur konkreten Umsetzung der Strompreisbremse lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 5641580)

   

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