Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Konzessionsabgabe einsparen?

Der „Grenzpreis“ bei Strom ist im Jahr 2020 um 4,3 Prozent auf 15,15 Cent je Kilowattstunde gestiegen und bei Gas um 3,25 Cent je Kilowattstunde gesunken. Das hat das Bundesamt für Statistik bekannt gegeben.
Der Grenzpreis ist die Basis für die Berechnung der Konzessionsabgabe bei Sondervertragskund:innen. Liegt deren durchschnittlicher Strompreis je Kilowattstunde im Kalenderjahr unter dem Grenzpreis, darf keine Konzessionsabgabe eingefordert werden. Alle anderen Sondervertragskunden profitieren von einer deutlich reduzierten Konzessionsabgabe in Höhe von 0,11 ct/kWh. 

Auch Tarifkunden können die Minderung ggf. in Anspruch nehmen. Dazu müssen sie jährlich mehr als 30.000 kWh Strom verbrauchen und die gemessene Leistung muss in mindestens zwei Monaten höher als 30 Kilowatt sein. Das kann je nach Gemeindegröße zu Einsparungen von bis zu 95 Prozent führen. Bei Gas werden für Sondervertragskunden dann keine Konzessionsabgaben fällig, wenn der Grenzpreis unterschritten wird und die Gaslieferung 5 Millionen Kilowattstunden übersteigt. Die übrigen Sondervertragskunden zahlen eine deutlich reduzierte Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh.

   

Die aktuelle Ausgabe zum Durchblättern