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Energie- und Stromsteuer schnell berechnen

Das bundesweit verwendete Excel-Tool der IHK Lippe zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer steht in der neuesten Version zur Verfügung. Mit dem Tool können insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes einfach und schnell mögliche Erstattungsansprüche berechnen.

So können sich Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf Antrag oberhalb eines Sockelbetrages 25 Prozent der Strom- und Energiesteuer erstatten lassen (§ 9b StromStG / § 54 EnergieStG). Bei hohem Energieeinsatz lohnt sich oft auch ein Antrag auf Spitzenausgleich (§ 10 StromStG / § 55 EnergieStG). Hierfür müssen Unternehmen erstmals neben der Einrichtung eines Energiemanagementsystems oder alternativen Systems für das Antragsjahr 2023 die Bereitschaft erklären, alle vom Energieauditor als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Endenergie-Einsparmaßnahmen umzusetzen.

Eine vollständige Rückerstattung ist auf Antrag bei besonderen Prozessen möglich (§ 9a StromStG / § 51 EnergieStG). Weitere Steuerentlastungen sind möglich für erneuerbar erzeugten Strom oder Strom aus KWK-Anlagen sowie dort eingesetzte Brennstoffe.

Mit dem Berechnungstool können die Unternehmen rasch einschätzen, was eine Antragstellung bringt und ob sich beispielsweise die für die Erstattung des Spitzenausgleichs erforderliche Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.

www.ihk.de/lippe-detmold (Nr. 4208848)

   

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