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IHK-Praxis

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Seit dem 1. Dezember 2021 ist die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in Kraft. Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen. Sie legt den Stand der Technik für fast 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland fest.

Mit der Überarbeitung sind zahlreiche Grenzwerte für die Emission von Luftschadstoffen und baulichen oder betrieblichen Anforderungen an Anlagen neu aufgenommen oder verschärft worden. Viele Genehmigungsverfahren werden durch die gesenkten Bagatellmassenströme und die Einführung der Gesamtzusatzbelastung aufwendiger. Dabei wird neben der durch die Anlage hervorgerufenen Zusatzbelastung auch die Vorbelastung berücksichtigt. Für Vorhaben zur Erweiterung von Betrieben werden durch diese Regelung ggf. umfangreiche Immissionsprognosen im Genehmigungsverfahren erforderlich.

Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift und gilt deshalb direkt für Behörden. Relevant wird die TA Luft also zunächst nur für Unternehmen, die eine Anlage neu errichten oder eine bestehende wesentlich ändern wollen. Da die TA Luft den Stand der Technik festschreibt, werden die Behörden in absehbarer Zeit auch bei Altanlagen Anpassungsmaßnahmen anordnen. Für viele einzelne Anlagenarten sind allerdings auch Regelungen zum Bestandsschutz oder Übergangsfristen vorgesehen.

 

   

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