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IHK-Praxis

70 Prozent Zuschuss für Ladestationen im Gewerbe

Mit dem Zuschussprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ unterstützt der Bund gewerbliche Unternehmen dabei, im Betrieb eine Infrastruktur zum Aufladen von Elektrofahrzeugen des Unternehmens (Flottenfahrzeuge) und der Beschäftigten aufzubauen.

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können die Unternehmen Zuschüsse in Höhe von 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Dazu zählen Kosten für den Erwerb und die Errichtung von stationären Ladestationen inklusive Netzanschluss, intelligenter Steuerung und Batteriespeichersystemen.

Ein paar Einschränkungen gibt es aber auch: Die Förderobergrenze je Ladepunkt liegt bei 900 Euro, die maximale Zuschusshöhe bei 45.000 Euro je Standort. Die Ladesäulen dürfen zudem nicht öffentlich zugänglich sein und ihre Ladeleistung darf maximal 22 Kilowatt betragen.

Zentrale Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. 

Und wie bei (fast) jedem Förderprogramm ist auch hier zu beachten: Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.

   

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