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IHK-Praxis

Geld für Digitalisierung von Prozessen

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Landes Nordrhein-Westfalen ist überarbeitet worden. Im Baustein MID Digitalisierung werden nun auch die Digitalisierung von Unternehmensprozessen und damit auch Investitionen in spezifische Softwareanwendungen bezuschusst. Die Neuerungen sind am 1. Mai 2023 in Kraft getreten.

Im neuen Förderschwerpunkt des Programms MID Digitalisierung können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nun Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten. Gefördert wird damit auch die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement- und Enterprise-Resource-Planning-Software.
Die Förderquoten betragen weiterhin 80 Prozent für Kleinst- und kleine Unternehmen und 60 Prozent für mittlere Unternehmen. Angepasst wird die Untergrenze bzw. minimale Zuwendungssumme (Bagatellgrenze): Diese wird für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Digitalisierung sowie für MID-Digitale Sicherheit auf 4.000 Euro abgesenkt, sodass auch Projekte kleineren Umfangs gefördert werden können. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.

   

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