Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Förderung für Nutzfahrzeuge

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Richtlinie zum Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ aktualisiert. Das Land will damit vor allem die Anschaffung emissionsarmer leichter Nutzfahrzeuge und den Aufbau von Ladestationen für gewerblich genutzte Fahrzeuge inklusive Netzanschluss unterstützen.

Der neue Förderbaustein "Förderung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" bezuschusst den Kauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klassen N1 (ab 2,3 Tonnen) oder N2 mit bis zu 8.000 Euro.
Ein ebenfalls neuer Förderbaustein des Programms zielt auf den Ausbau nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Förderfähig sind dabei der Erwerb und die Errichtung von stationärer und steuerbarer Schnellladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Nutzfahrzeuge mit mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt. Die Förderhöhe beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 15.000 Euro je Ladepunkt.
Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

   

Die aktuelle Ausgabe zum Durchblättern