Lippe Wissen und Wirtschaft

IHK-Praxis

Im September beantragen

Mit der Änderung der Gesetze zu den Energiepreisbremsen ist eine von der DIHK lange geforderte Regelung zu atypischen Verbräuchen eingeführt worden. Denn Unternehmen, die im Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie beispielsweise ihren Betrieb schließen mussten, haben dadurch deutlich weniger Energie verbraucht und konnten deswegen kaum oder gar nicht von den Entlastungskontingenten profitieren.
Leistungsgemessene Strom-, Gas- und Wärmekunden, die im Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie mindestens 40 Prozent weniger Energie verbraucht haben als 2019, können die neue Härtefallregelung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie allerdings im September 2023 ihren Antrag bei der zuständigen Prüfbehörde einreichen.

   

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