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IHK-Praxis

Neue Pflichten

Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (BattV) ist Ende Juli im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 17. August 2023 in Kraft, nach weiteren sechs Monaten gilt sie in allen EU-Staaten unmittelbar. Die neue CE-Verordnung betrifft Hersteller, Importeure und Händler aller Batterieformen sowie Recyclingunternehmen. Sie führt als zentrales Element erstmals den Digitalen Produktpass zur Information während des gesamten Lebenszyklus ein.

   

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