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Klima & Energie

Stromsteuer sinkt auf Mindestsatz

Die Debatte um die Einführung eines Industriestrompreises ist beendet. Die Bundesregierung hat sich Anfang November auf Maßnahmen verständigt, die in den nächsten fünf Jahren das produzierende Gewerbe entlasten sollen.

Die Stromsteuer wird für das produzierende Gewerbe ab 2024 auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. 
Damit entfällt auch der Spitzenausgleich, den energieintensivere Unternehmen mit einigem bürokratischen Aufwand beantragen konnten. Nicht geklärt ist, ob der Spitzenausgleich gemäß § 55 Energiesteuergesetz für fossile Heizstoffe fortgesetzt wird.

Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen verlängert werden und der so genannte Selbstbehalt wegfallen. Dies betrifft auch die bestehende Regelung zum „Super-Cap“.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre, von 2026 an stehen sie unter einem Vorbehalt einer Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt.

   

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