Lippe Wissen und Wirtschaft

Klima & Energie

Energieeffizienzgesetz gilt ab 2024

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie national umgesetzt.

Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden (GWh) müssen künftig ein Energieaudit und ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 7,5 GWh ein Energiemanagementsystem einführen. Eine zentrale Anforderung ist die Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI).

Zudem haben sie Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden, zu reduzieren und nach Möglichkeit durch Abwärmenutzung – auch durch Dritte – kaskadenförmig wiederzuverwenden, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Das EnEfG fordert zudem umfangreiche und weitgehende Energieeffizienzanforderungen sowie Berichtspflichten für bestehende und neue Rechenzentren sowie  Abwärmenutzungsanforderungen für neue Rechenzentren.

   

Die aktuelle Ausgabe zum Durchblättern