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Klima & Energie

Komplexe Fristen

Am 19. Oktober 2023 ist das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer energierechtlicher Regelungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (Beschlussfassung des Bundestages).

Mit dem geänderten Gesetz wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt.

Die gute Nachricht: Bestehende funktionierende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es enthält vielfältige Übergangsregelungen.

   

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