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IHK-Praxis

Weniger Mikroplastik

Die EU-Kommission hat einem Beschränkungsvorschlag zur REACH-Verordnung zur Verwendungen von unlöslichem und schwer abbaubarem Mikroplastik zugestimmt, das Produkten bewusst zugesetzt wird. Betroffen davon sind unter anderem Kosmetika, Weichmacher, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel oder Medizinprodukte.
Die Verordnung enthält zahlreiche detaillierte Ausnahmen und Übergangsbestimmungen für das Inverkehrbringen von Mikroplastik enthaltenden Produkten sowie Informations- und Meldepflichten. Die Verordnung ist am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten.

   

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