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IHK-Praxis

Elektronikschrottentsorgung in Europa

Die EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elektronikschrott (WEEE) legt Mindestanforderungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Europäischen Union fest. Unternehmen, die auf dem europäischen Markt Elektrogeräte in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten.

Der aktualisierte Leutfaden der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) listet für 34 europäische Länder auf, wer den Regelungen zur Elektronikschrottbestimmungen unterliegt und welche Pflichten für Hersteller, Importeure und den Handel bestehen.

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