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IHK-Praxis

EU-Standards zur CSRD

Im Dezember 2023 ist die delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 zu den zwölf Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie sind im Rahmen der CSRD-Richtlinie zu berücksichtigen und gelten ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Zentrales Element ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, mit der die betroffenen Unternehmen bewerten, ob sich die eigene Tätigkeit auf die in den Standards beschriebenen Nachhaltigkeitsaspekte und / oder ob sich diese auf die finanzielle Situation auswirken können. Sind die Auswirkungen wesentlich, müssen die Unternehmen die jeweiligen Standards erfüllen, Kennzahlen ermitteln und ihre Aktivitäten im Lagebericht darstellen.

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